Was ist eine Risikobeurteilung?
Über das Verfahren der Risikobeurteilungen werden Schutzmaßnahmen für Anlagen und Maschinen ermittelt, um Unfälle zu verhindern.
Denn Maschinen und Anlagen können Gefahrenquellen darstellen. Will ein Hersteller eine solche in der EU in Verkehr bringen, muss sie sicher sein. Per Definition ist das dann der Fall, wenn die Maschine die ihr zugedachten Funktionen in der entsprechenden Lebensphase ausführen kann und alle vorhandenen Risiken hinreichend gemindert wurde.
Um all diese Schritte umfassend abdecken zu können, wird die Risikobeurteilung durchgeführt: Sie umfasst das gesamte Verfahren der Risikominderung und beinhaltet die Risikoanalyse, die Risikoeinschätzung und die Risikobewertung.
Die Risikobeurteilung ist dabei ein iteratives Verfahren, ein sich wiederholender Prozess und kein einmalig abgeschlossener Vorgang. Sie beginnt bereits bei der Planung und Konstruktion einer Maschine oder Anlage und umfasst alle Lebensphasen des Objekts. Dazu zählt der Normalbetrieb genauso wie die Instandhaltung, Wartung, Reinigung und weitere.
Die Risikobeurteilung ist ein Teil des Konformitätsbewertungsverfahrens und ist gesetzlich vorgeschrieben. Die Gesetzgebung der EU wird in Richtlinien (Maschinenrichtlinie 2006/42/EG, Druckgeräterichtlinie 97/23/EG uvm.) formuliert und von allen Mitgliedsstaaten der EU in nationales Recht übernommen.
Wer darf die Risikobeurteilung erstellen?
Für die Risikobeurteilung und die dazugehörige Risikoanalyse sind vor allem die Konstrukteure verantwortlich, da diese im Wesentlichen in der Entwicklungs- und Konstruktionsarbeit involviert sind. Neben den Konstrukteuren sollten auch Anwender oder Techniker Teil des Teams sein, da diese vor allem im Umgang mit dem Produkt erprobt sind.
In der Risikobeurteilung involvierte Personen sollten zudem über Grundkenntnisse in Sicherheitstechnik verfügen. Die EU-Richtlinien, die Maschinenrichtlinie, besonders aber auch die Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen, die in der Risikobeurteilung zur Anwendung kommen, sollten von Mitarbeitern gekannt werden.
Welche Norm gibt es für die Risikobeurteilung?
Die EN ISO 12100:2011-03 ist eine Typ-A-Norm, auch Sicherheitsgrundnormen genannt. Sie legt Begriffe, Methoden, allgemeine Leitsätze der Risikobeurteilung und Strategien zur Risikominderung fest. Auch macht diese Norm Vorgaben zu den Inhalten der Maschinendokumentation hinsichtlich Risikobeurteilung und Risikominderung.
Die DIN EN ISO 13849-1 ist eine Typ-B-Norm (Sicherheitsgruppennorm). Ihr Volltitel „Sicherheit von Maschinen – Sicherheitsbezogene Teile von Steuerungen – Teil 1: Allgemeine Gestaltungsleitsätze“ beschreibt die wesentlichen Inhalte. Diese Norm ist als Leitfaden für die Prinzipien der Gestaltung und Integration sicherheitsbezogener Teile von Steuerungen inklusive der Entwicklung von Software nützlich. Sie gilt für die Steuerungen aller Arten von Maschinen, unabhängig von ihrer jeweiligen Technologie, Antriebsart oder Energiequelle (elektrisch, hydraulisch, pneumatisch, mechanisch usw.).
Dazu kommen maschinenspezifische Normen. Dies sind i.d.R. Typ-C-Normen, sogenannte Maschinensicherheitsnormen, und stellen detaillierte Sicherheitsanforderungen an eine bestimmte Maschine oder eine Gruppe von Maschinen dar. Oft enthalten die Normen diesen Typs einen Gefährdungskatalog, der speziell auf den jeweiligen Maschinentyp zugeschnitten ist.
KEM ist mit den Normen bestens Vertraut und kennt die gängigen Methoden der Risikobeurteilung.
Die 3 Bereiche der Risikobeurteilung